River Raid ist ein ab 1982 vom Spielehersteller Activision weltweit veröffentlichtes Videospiel. In Deutschland erlangte das Spiel hauptsächlich wegen seiner Indizierung als gewaltverherrlichendes Spiel besondere Popularität. Das Spiel wurde von Carol Shaw programmiert, die zuvor auch für Atari gearbeitet hatte. River Raid erschien zunächst für die Spielkonsole Atari 2600, einige Zeit später erschienen noch Portierungen auf mehrere andere damalige Konsolen- und Heimcomputer-Modelle.
Der Spieler steuert in Draufsicht ein Flugzeug über einen Fluss und versucht eine größtmögliche Punktzahl durch das Abschießen gegnerischer Flugkörper und Schiffe zu erzielen. Dabei muss durch das Überfliegen von Auftankpunkten verbrauchter Treibstoff nachgefüllt werden. Kollisionen mit Gegnern oder dem Flussufer führen zum unmittelbaren Verlust des eigenen Flugzeugs. Sind alle zur Verfügung stehenden Flugzeuge verloren, so ist das Spiel beendet.
River Raid wurde 1984 in Deutschland indiziert. In der Begründung des Indizierungsbeschlusses der BPjS vom 19. Dezember 1984 hieß es unter anderem: „Jugendliche sollen sich in die Rolle eines kompromisslosen Kämpfers und Vernichters hineindenken […]. Hier findet im Kindesalter eine paramilitärische Ausbildung statt […]. Bei älteren Jugendlichen führt das Bespielen […] zu physischer Verkrampfung, Ärger, Aggressivität, Fahrigkeit im Denken […] und Kopfschmerzen.“[2][3]
Im Jahr 1988 wurde ein zweiter Teil veröffentlicht: River Raid II, das von David Lubar programmiert wurde. Der Nachfolger war bei ähnlicher Spielidee jedoch schwieriger zu spielen und bot dem Spieler andere Hintergrundlandschaften. Das Spiel wurde nie auf eine andere Plattform portiert.
Activision veröffentlichte 2002 mit der Activision Anthology eine Zusammenstellung von Videospiel-Klassikern für die PlayStation 2. Aufgrund der immer noch wirksamen Indizierung des Spiels River Raid wäre auch die Anthology unter diese Regelung gefallen. Erst auf Antrag des Herstellers wurde das Spiel vom Index entfernt, und die Spielesammlung wurde nunmehr von der USK als „freigegeben ohne Altersbeschränkung“ eingestuft.